LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.03.1999 - 5 KA 4343/97
Auslegung von Leistungsbeschreibungen für Operationen
Leistungsbeschreibungen, die Operationen betreffen, sind weit zu verstehen, so daß zu den Operationsleistungen alles gehört,
was erforderlich ist, um das Operationsziel zu erreichen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Stuttgart 29.10.1997 S 5 KA 3837/96