LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.09.2000 - 5 KA 4960/99
Ermächtigung von Krankenhausärzten, Anspruch auf Ermächtigung bei qualitativen Unterschieden
1. Nur bei einer Minderversorgung der Versicherten kommt eine Ermächtigung von Krankenhausärzten, die ausschließlich dazu
dient, Versorgungslücken zu schließen, in Betracht. Dies gilt auch nach der Neuregelung der §§ 115a und 115b
SGB V.
2. Die niedergelassenen Ärzte entsprechen aufgrund ihres im Verhältnis zu den Krankenhausärzten gleichwertigen Ausbildungsstandes
dem Versorgungsanspruch der Versicherten in qualitativer Hinsicht voll, so dass qualitative Unterschiede keinen Anspruch auf
Ermächtigung begründen können. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: Ärzte-ZV § 31a Abs. 1 S. 2
,
Vorinstanzen: SG Stuttgart 20.10.1999 S 10 KA 1941/98