LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.02.2004 - 9 AL 1587/03
Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen bei der Bemessung der Arbeitslosenhilfe
Ansprüche auf Arbeitslosenhilfe, die vor dem 1.1.2001 entstanden sind, werden gemäß § 434c Abs. 4
SGB III von der pauschalen Erhöhung des Bemessungsentgelts wegen Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen ausgenommen. Diese Regelung
ist nicht verfassungswidrig. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 11.03.2003 S 14 AL 2528/01