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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2021 - 9 U 180/20
1. Zum Bestehen von Unfallversicherungsschutz im Fall eines Sturzes vom Dach einer Jugendherberge während eines mehrtägigen, durch den Ausbildungsbetrieb durchgeführten Einführungsseminars.
2. Es ist Teil eines gruppendynamischen Prozesses unter Jugendlichen und Ausdruck alterstypischer Unreife, wenn ein siebzehnjähriger Auszubildender mit dem Willen, einen gemeinsamen Abend mit weiteren Auszubildenden fortzusetzen und in dem Bewusstsein, dass der Flur durch eine Aufsichtsperson überwacht wird, über das Dach der Jugendherberge zum Nachbarzimmer klettert
Normenkette:
SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 2
,
SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 14b
,
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Reutlingen 05.12.2019 S 6 U 1829/18
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 5. Dezember 2019 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers auch im Berufungsverfahren.

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