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LSG Bayern, Beschluss vom 12.01.2016 - 11 AS 853/15
Zulässigkeit der Wiederaufnahmeklage im sozialgerichtlichen Verfahren
Zur Statthaftigkeit eines Wiederaufnahmeantrages gehört zumindest die schlüssige Behauptung, ein Wiederaufnahmegrund liege vor, wohingegen erst die weitergehende Frage, ob ein Wiederaufnahmegrund tatsächlich vorliegt, eine Frage der Begründetheit ist.
Normenkette:
SGG § 179 Abs. 1
,
SGG § 179
,
ZPO § 579
,
ZPO § 580
Vorinstanzen: SG Würzburg 20.01.2011 S 15 AS 35/14
Tenor
I.
Die Klage auf Wiederaufnahme des durch Urteil des Bayer. Landessozialgerichts vom 18.03.2015 abgeschlossenen Verfahrens L 11 AS 763/14 wird als unzulässig verworfen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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