LSG Bayern, Beschluss vom 05.12.2006 - 14 B 279/06
Freibetrag nach § 115 Abs. 1 Nr. 2 ZPO im sozialgerichtlichen Verfahren
Der Freibetrag nach §
115 Abs.
1 Nr.
2 ZPO kann nicht berücksichtigt werden, wenn die Kinder des Antragstellers weder in seinem Haushalt leben noch von ihm tatsächlich
Unterhalt für diese geleistet wird. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG München 01.03.2006 S 13 R 3768/05