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LSG Bayern, Urteil vom 16.01.2019 - 12 KA 53/18
Verpflichtung zur Teilnahme am allgemeinen vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst Restriktive Auslegung von Befreiungstatbeständen Einschränkungen der ärztlichen Berufsausübung
1. Mit der Zulassung als Vertragsarzt unterwirft sich ein Arzt freiwillig einer Reihe von Einschränkungen seiner ärztlichen Berufsausübung, die mit der Einbeziehung in ein öffentlich-rechtliches Versorgungssystem notwendig verbunden sind.
2. Dies umfasst auch die Pflicht zur Teilnahme am Bereitschaftsdienst, ohne den eine ausreichende Versorgung der Versicherten nicht gewährleistet ist.
3. Befreiungstatbestände von der Pflicht zur Teilnahme am Bereitschaftsdienst sind stets restriktiv auszulegen
Normenkette:
BDO-KVB § 2 Abs. 1 Nr. 1
Vorinstanzen: SG München 20.06.2018 S 38 KA 360/17
Tenor
I.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 20. Juni 2018, S 38 KA 360/17, wird zurückgewiesen.
II.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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