Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Bayern, Beschluss vom 12.01.2015 - 15 SF 319/14
Keine Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im sozialgerichtlichen Verfahren gegen einen eine Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss
1. § 178a SGG sieht nur eine, nicht aber auch eine zweite Anhörungsrüge vor. Eine zweite Anhörungsrüge ist nach völlig unstrittiger höchstrichterlicher Rechtsprechung offensichtlich unzulässig, da unstatthaft.
2. Das fachgerichtliche Verfahren ist beendet, wenn das Gericht nach inhaltlicher Prüfung der ersten Anhörungsrüge eine "Selbstkorrektur" der Ausgangsentscheidung abgelehnt hat. Zur Beseitigung der durch die Ausgangsentscheidung eingetretenen Beschwer steht dem Beschwerdeführer dann nur noch die Verfassungsbeschwerde zur Verfügung.
Normenkette:
SGG § 178a
,
SGG § 197a
Vorinstanzen: Sozialgericht Landshut S 4 SF 31/12 E
Tenor
I.
Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 3. November 2014, Az.: L 15 SF 221/14 RG, wird als unzulässig verworfen. Weitere Eingaben in dieser Sache werden nicht mehr beschieden.
II.
Die Beschwerdeführer tragen die Kosten des Verfahrens der Anhörungsrüge.

Entscheidungstext anzeigen: