LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.12.2008 - 23 B 128/08
Anspruch auf Sozialhilfe, Hilfe bei Krankheit, Übernahme des Selbstbehalts
Beiträge zur privaten Krankenversicherung werden von den Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umfasst.
Daneben besteht ein Anspruch darauf, dass die von einem privaten Krankenversicherungsschutz wegen eines vertraglich vereinbarten
Selbstbehalts nicht abgedeckten Kosten für in Anspruch genommene Leistungen des Gesundheitssystems, soweit sie dem Leistungskatalog
der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen, als Bedarf anerkannt werden. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB XII § 48
,
SGB XII § 42 S. 1 Nr. 4
Vorinstanzen: SG Berlin 07.04.2008 S 49 SO 2309/06