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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.12.2018 - 21 U 217/16
Zuständiger Unfallversicherungsträger Auszuschließende Doppelmitgliedschaft Nichtigkeit eines Aufnahmebescheides
1. Wird ein bereits bei einem anderen Unfallversicherungsträger formell als Mitglied aufgenommenes Unternehmen von einem weiteren Unfallversicherungsträger aufgenommen, ist die zweite Aufnahme unzulässig und ein trotzdem erteilter Aufnahmebescheid ist nichtig.
2. Der zweite Aufnahmebescheid ist selbst dann nichtig, wenn der erste Aufnahmebescheid rechtswidrig war.
Normenkette:
SGB VII § 136 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Berlin 20.10.2016 S 98 U 775/13
Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren endgültig auf 2,5 Mio Euro festgesetzt.

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