LSG Chemnitz, Urteil vom 24.01.2006 - 6 AL 22/04
Wert des Beschwerdegegenstandes bei Sperrzeit
Für den Wert des Beschwerdegegenstandes ist allein die versagte Leistung maßgeblich, wenn sich der Kläger gegen die Aufhebung
einer schon bewilligten Arbeitslosenhilfe wegen des Eintritts einer Sperrzeit wendet. Nicht möglich ist eine Umdeutung einer
unzulässigen Berufung in eine Nichtzulassungsbeschwerde. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Saarbrücken 01.04.2004 S 16 AL 172/03