LSG Hamburg, Beschluss vom 30.11.2006 - 1 R 110/06
Bewilligung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren
Für einen Rechtsstreit, der im Hinblick auf beim Bundesverfassungsgericht anhängige Verfahren ruht, kann Prozesskostenhilfe
im sozialgerichtlichen Verfahren nicht bewilligt werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Hamburg 19.05.2006 S 6 RJ 1093/04