LSG Hessen, Urteil vom 26.01.2006 - 8/14
Beitragsbemessung freiwillig Versicherter der gesetzlichen Krankenversicherung, Verbot des vertikalen Verlustausgleichs
Bei der Beitragsbemessung bei einem freiwillig versicherten Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist der vertikale
Verlustausgleich zwischen verschiedenen Einkunftsarten verboten (hier: Saldierung positiver Einkünfte auf Kapitalvermögen
mit Verlusten aus Vermietung und Verpachtung). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Marburg 18.11.2003 S 6 KR 506/01