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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.12.2017 - 9 AL 7/16
Anspruch auf laufende ergänzende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II Keine Überprüfung der Grundentscheidung im Verfahren über den Erlass von Erstattungsforderungen
Im Rahmen einer Erlassentscheidung ist die Grundentscheidung über das Bestehen des Anspruchs grundsätzlich nicht auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Etwas Anderes kann nur ausnahmsweise dann gelten, wenn die Grundentscheidung offensichtlich und eindeutig falsch ist und es dem Betroffenen nicht möglich oder zumutbar war, diese rechtzeitig anzufechten.
Normenkette:
SGB IV § 76 Abs. 2 S. 1 Nr. 3
,
SGB II § 44
Vorinstanzen: SG Duisburg 21.10.2015 S 33 AL 245/14
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 21.10.2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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