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LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11.01.2016 - 6 AS 309/15
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Bewilligung einer nicht beantragten Eingliederungsleistung an einen Selbstständigen; Zulässigkeit der Anfechtungsklage im sozialgerichtlichen Verfahren; Erfordernis der Antragstellung; Kostenübernahme für Tragfähigkeitsanalyse
1. § 16c SGB II knüpft Leistungen zur Eingliederung Selbständiger an das Vorliegen einer Tragfähigkeitsanalyse, wobei es jedenfalls bei semantischer und systematischer Betrachtung schwierig sein dürfte, dieser selbst Leistungsqualität zuzuerkennen (vgl. § 16c Abs. 3 SGB II).
2. Dementsprechend wird auch in der Literatur die Auffassung vertreten, dass der Leistungsträger die Tragfähigkeitsanalyse im Rahmen seiner Amtsermittlung (§ 20 SGB X) einzuholen und die Kosten dafür zu tragen habe.
3. Die Anforderungen an das Hinreichen der Erfolgsaussichten dürfen aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht überzogen werden.
4. Hinreichende Erfolgsaussichten sind schon dann anzunehmen, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Betroffenen zumindest für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist.
Fundstellen: NZS 2016, 476
Normenkette:
SGB II § 16c Abs. 3 S. 2
,
SGB II § 16c Abs. 3
,
SGB II § 16c
,
SGB II § 37 Abs. 1 S. 1
,
SGB II §§ 16 ff
,
SGB X § 20
,
SGB X § 45 Abs. 2 S. 3 Nr. 3
,
SGB X § 50 Abs. 1 S. 2
,
SGG § 54 Abs. 1 S. 1 und S. 2
Vorinstanzen: SG Kiel 21.09.2015 S 40 AS 212/13
Tenor
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Kiel vom 21. September 2015 aufgehoben.
Dem Kläger wird für das Klageverfahren gegen den Beklagten beim Sozialgericht Kiel Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungsverpflichtung bewilligt und Rechtsanwalt F_______, K_____straße _, _____ Ka__ als Prozessbevollmächtigter beigeordnet.
Kosten sind für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: