OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.09.2003 - 5 WF 106/03
Pflicht der mittellosen Partei zur Veräußerung eines Mittelklasse-Pkw
Wird ein Pkw zur Berufsausübung benötigt, so kann von der Prozesskostenhilfe beantragenden Partei nicht verlangt werden, dass
sie diesen veräußert, wenn der Erlös nach Abzug der Prozesskosten nicht ausreicht, um ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen.
Fundstellen: FamRZ 2004, 646
Normenkette: ,
BSHG § 88 Abs. 2