SG Berlin, Beschluss vom 07.12.2005 - 93 AS 10945/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Rechtsschutzbedürfnis im Verfahren einstweiligen Rechtsschutzes für eine pauschale
Blanko-Zusicherung für die Übernahme von Aufwendungen
Im Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes ist ein Rechtsschutzbedürfnis für eine begehrte pauschale Zusicherung
zur Übernahme von Aufwendungen für eine noch gar nicht in Aussicht stehende Wohnung nicht ersichtlich. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 22 Abs. 3