SG Reutlingen, Urteil vom 08.12.2005 - S 3 SO 1225/05
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Angemessenheit der Unterkunftskosten eines ehemaligen Sozialhilfeempfängers
Allein die gesetzliche Neuregelung zum 1.1.2005 führt nicht dazu, dass eine zuvor auf die angemessenen Wohnkosten beschränkte
Leistungsgewährung nun wiederum für 6 Monate auf die tatsächlichen Wohnkosten ausgedehnt werden müsste. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 § 22 Abs. 1 S. 2
,
SHRegelsatzV § 3 Abs. 1 S. 2