Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
BSG, Beschluss vom 27.12.2018 - 9 SB 3/18 BH
Rückwirkende Feststellung eines höheren Grads der Behinderung und Zuerkennung des Merkzeichens G Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Merkmal eines substantiierten Beweisantrages
1. Ein substantiierter Beweisantrag muss eine bestimmte Tatsachenbehauptung und die Angabe des Beweismittels für diese Tatsache enthalten.
2. Die behauptete Tatsache muss dazu möglichst präzise und bestimmt behaupt und zumindest hypothetisch beschrieben werden, was die Beweisaufnahme ergeben hätte.
3. Unbestimmte oder unsubstantiierte Beweisanträge verpflichten das Gericht nicht, eine Beweisaufnahme durchzuführen.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
Vorinstanzen: LSG Hessen 30.07.2018 L 3 SB 91/15 , SG Marburg 13.02.2012 S 1 SB 214/08
Der Antrag des Klägers, ihm für das Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 30. Juli 2018 Prozesskostenhilfe zu gewähren und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.

Entscheidungstext anzeigen: