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BSG, Urteil vom 06.09.2017 - 13 R 21/15
Rente wegen Erwerbsminderung Berücksichtigung einer Urlaubsabgeltung als Hinzuverdienst Begriff des Arbeitsentgelts Beendigung des Arbeitsverhältnisses Aufgabe der sogenannten Surrogatstheorie
1. Urlaubsabgeltung ist grundsätzlich Arbeitsentgelt i.S. von § 96a Abs. 1 SGB VI a.F.
2. Der Senat sieht Leistungen zur Urlaubsabgeltung weiterhin als Arbeitsentgelt i.S. des § 14 SGB IV an.
3. Auch wenn diese grundsätzlich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses voraussetzen, stehen sie nach ihrer Zweckbestimmung noch im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis.
4. An diesem Ergebnis ändert sich durch die Aufgabe der sog Surrogatstheorie nichts.
5. Auf eine eventuelle Rechtswidrigkeit einer vorzeitig erfolgten Urlaubsabgeltung kommt es nach § 14 SGB IV nicht an.
Normenkette:
SGB X § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 3
,
SGB X § 48 Abs. 3
,
SGB VI a.F. § 96a Abs. 1
,
Vorinstanzen: LSG Baden-Württemberg 16.06.2015 L 9 R 5132/14 , SG Konstanz 01.07.2014 S 1 R 3196/13
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 16. Juni 2015 aufgehoben und die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 1. Juli 2014 zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch für das Berufungs- und Revisionsverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: