Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
BSG, Beschluss vom 30.08.2017 - 14 AS 12/17
Eingliederungsverwaltungsakt Verfahrensrüge Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und der Anhörungspflicht Verbot von Überraschungsentscheidungen Keine allgemeine Aufklärungspflicht des Gerichts über die Rechtslage
1. Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und der Anhörungspflicht nach § 153 Abs. 4 Satz 2 SGG, die bei einem Vorgehen im Beschlusswege diesen Anspruch sichern soll, liegt vor, wenn die Entscheidung auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen die Beteiligten sich nicht äußern konnten (sog. Überraschungsentscheidung), oder wenn das LSG seine Pflicht verletzt hat, das Vorbringen der Beteiligten in seine Erwägungen miteinzubeziehen.
2. Daraus folgt jedoch weder eine allgemeine Aufklärungspflicht des Gerichts über die Rechtslage noch die Pflicht, bei der Erörterung der Sach- und Rechtslage im Rahmen der mündlichen Verhandlung oder einer sie ersetzenden Anhörung die endgültige Beweiswürdigung bereits darzulegen.
3. Geboten ist vielmehr lediglich dann ein Hinweis, wenn das Gericht auf einen Gesichtspunkt abstellen will, mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen brauchte.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
,
SGG § 153 Abs. 4 S. 2
Vorinstanzen: LSG Hessen 09.12.2016 L 7 AS 879/15 , SG Frankfurt/Main 24.09.2015 S 26 AS 1101/13
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 9. Dezember 2016 - L 7 AS 879/15 - aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

Entscheidungstext anzeigen: