BSG, Beschluss vom 30.07.2008 - 14 AS 50/08
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde, Verfassungsmäßigkeit
der Berücksichtigung des Kindergeldes als Einkommen
Die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen der Verfassungsmäßigkeit einer Regelung muss unter Berücksichtigung der
Rechtsprechung des BVerfG und der BSG im Einzelnen darlegen, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen
die Verfassungsmäßigkeit umstritten ist (hier: zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung des Kindergeldes als
Einkommen nach § 11 SGB II. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB II § 11 Abs. 1 S. 3
,
Vorinstanzen: LSG Berlin-Brandenburg 08.04.2008 L 28 AS 1030/07 , SG Berlin 13.12.2005 S 63 AS 3523/05