Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
BSG, Beschluss vom 06.09.2017 - 5 R 51/17
Rente wegen Erwerbsminderung Verfahrensrüge Funktion eines Beweisantrages Inhaltliche Anforderungen an einen Beweisantrag in einem Rentenverfahren
1. Ein Beweisantrag muss seiner Funktion nach darauf gerichtet sein, den Richtern des Tatsachengerichts die Überzeugung vom Vorliegen bestimmter, aus deren maßgeblicher Sicht rechtlich relevanter Umstände zu vermitteln, die geeignet sind, im Rahmen der Gesamtwürdigung des Verfahrensergebnisses die Formulierung des subsumtionsfähigen Untersatzes zu beeinflussen.
2. Im Rahmen eines Rentenverfahrens muss sich der Beweisantrag möglichst präzise mit dem Einfluss dauerhafter Gesundheitsbeeinträchtigungen auf das verbliebene Leistungsvermögen befassen.
3. Ein Antrag, der lediglich zum Ziel hat, eine andere (Leistungs-)Beurteilung aufgrund der bereits geklärten Tatsachen oder eine andere Diagnosestellung zu erreichen, erfüllt diese Anforderungen grundsätzlich nicht.
4. Denn Merkmal eines Beweisantrags ist die Behauptung einer bestimmten entscheidungserheblichen Tatsache und die Angabe des Beweismittels für diese.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
,
SGG § 128 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: LSG Bayern 27.07.2016 L 19 R 30/11 , SG Würzburg 15.10.2010 S 4 R 429/09
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 27. Juli 2016 wird als unzulässig verworfen.
Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im vorbezeichneten Urteil Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin S. T. zu bewilligen, wird abgelehnt.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: