BSG, Beschluss vom 05.08.2008 - 11a AL 167/07 B
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde, Verfügbarkeit bei einem
Beschäftigungsverbot während Mutterschaft
Für eine ausreichende Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage entbindet der Verweis auf die fehlende höchstrichterliche
Klärung den Beschwerdeführer nicht von der weiteren Verpflichtung näher auszuführen, dass sich aus der vorhandenen Rechtsprechung
keine ausreichenden Anhaltspunkte für die Beantwortung der aufgeworfenen Rechtsfrage herleiten lassen (hier: zur Frage, ob
ein Beschäftigungsverbot nach §
3 Abs.
1 MuSchG der Verfügbarkeit iS des §
119 Abs.
1 Nr.
2, Abs.
2 und
3 SGB III entgegensteht, wenn nach erschöpfender tatsächlicher und rechtlicher Würdigung der ärztlichen Unterlagen auszuschließen ist,
dass eine Arbeitsunfähigkeit der Schwangeren vorliegt). [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: LSG Hessen 20.08.2007 L 9 AL 35/04 , SG Gießen 10.12.2003 S 14 AL 1552/03