BSG, Beschluss vom 13.08.2008 - 11 AL 8/08 B
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde, Prüfung der Kausalität
bei der Verlängerung der Förderungsdauer
Für die ausreichende Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage mit grundsätzlicher Bedeutung bedarf es einer Auseinandersetzung,
dass und warum sich insoweit aus der vorhandenen Rechtsprechung keine ausreichenden Anhaltspunkte für die Beantwortung der
aufgeworfenen Rechtsfrage herleiten lassen (hier zur Frage der Notwendigkeit einer Kausalitätsprüfung auch bei der Verlängerung
eines Eingliederungszuschusses nach §§ 217, 218, 421f
SGB III bzw Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers). [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: LSG Berlin-Brandenburg 29.11.2007 L 6 AL 1317/05 , SG Berlin 29.09.2005 S 60 AL 6466/04