Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
BSG, Beschluss vom 03.03.2015 - 12 KR 82/14 B
Aufnahme in die Familienversicherung Begründung einer Grundsatzrüge Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot
1. Die Beschwerdebegründung hat im Fall einer Grundsatzrüge auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll.
2. Sofern ein Beschwerdeführer einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG rügt, darf er sich insbesondere nicht nur auf die bloße Berufung auf diese Norm beschränken, sondern muss in substanzvoller Argumentation unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BSG und des BVerfG ausführen, woraus sich im konkreten Fall die Verfassungswidrigkeit ergeben soll.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
,
GG Art. 3 Abs. 1
Vorinstanzen: LSG Rheinland-Pfalz 05.06.2014 L 5 KR 55/14 , SG Speyer S 17 KR 139/11
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 5. Juni 2014 wird als unzulässig verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: