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BSG, Beschluss vom 13.08.2018 - 3 KR 18/18 B
Anspruch auf Versorgung mit einer manuellen Rollstuhlzughilfe Verbot von Überraschungsentscheidungen Gerichtliche Hinweispflicht
1. Überraschungsentscheidungen sind wegen Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs verfahrensfehlerhaft.
2. Ein Urteil darf nicht auf bisher nicht erörterte, tatsächliche oder rechtliche Grundlagen gestützt werden, wenn der Rechtsstreit dadurch eine unerwartete Wendung nimmt.
3. Die Verfahrensbeteiligten können beanspruchen, dass das Gericht sie in rechtlicher Hinsicht auf entscheidungserhebliche Erwägungen hinweist, mit denen sie erkennbar nicht gerechnet haben und nach dem bisherigen Verfahrensverlauf auch nicht rechnen mussten.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
,
SGG § 62
,
GG Art. 103 Abs. 1
Vorinstanzen: LSG Niedersachsen-Bremen 23.01.2018 L 4 KR 27/15 , SG Oldenburg 11.11.2014 S 62 KR 336/13
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 23. Januar 2018 wird als unzulässig verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: