BSG, Urteil vom 08.08.2018 - 6 KA 26/17
Vergütung für Laborleistungen der Abschnitte 32.2 und 32.3 des EBM-Ä Quotierung von Leistungen Begriff der "übermäßigen Ausdehnung" Honorarbegrenzende Maßnahmen
1. Der Begriff der "übermäßigen Ausdehnung" in § 87b Abs. 2 S. 1 SGB V ist nicht allein arztindividuell, sondern auch fachgruppenbezogen zu verstehen.
2. Die übermäßige Ausdehnung ist nicht auf Fallgestaltungen beschränkt, dass der Arzt das "Praxisvolumen" nur unter Verletzung der Pflichten zur sorgfältigen und persönlichen Behandlung bewältigen kann, also angesichts des Umfangs der abgerechneten Leistungen davon auszugehen ist, dass die einzelnen Leistungen nicht mehr in einer der Leistungsbeschreibung entsprechenden Art und Weise erbracht worden sein können und mithin Qualitätsmängel zu befürchten sind.3. Auch honorarbegrenzende Maßnahmen, die Mengenausweitungen durch eine Facharztgruppe zulasten anderer Arztgruppen verhindern, sind zu berücksichtigen.
Normenkette:
SGB V § 87b Abs. 4
,
SGB V § 87b Abs. 2 S. 1
Vorinstanzen: SG Mainz 01.02.2017 S 8 KA 174/16
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 1. Februar 2017 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

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