Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
BSG, Beschluss vom 26.08.2019 - 8 SO 25/19 B
Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Begriff der Abweichung Verkennung höchstrichterlicher Rechtsprechung
1. Eine Divergenz im Sinne des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG liegt nur vor, wenn das LSG bewusst einen abweichenden Rechtssatz aufgestellt und nicht etwa lediglich fehlerhaft das Recht angewendet hat.
2. Nicht ausreichend ist insoweit, wenn das Berufungsgericht eine höchstrichterliche Entscheidung in ihrer Tragweite für den entschiedenen Fall lediglich verkannt haben sollte.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 2
Vorinstanzen: LSG Sachsen-Anhalt 31.01.2019 L 8 SO 62/17 , SG Dessau-Roßlau 04.10.2017 S 29 SO 71/13
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 31. Januar 2019 wird als unzulässig verworfen.
Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im bezeichneten Urteil Prozesskostenhilfe zu bewilligen und die Rechtsanwaltssozietät "S" beizuordnen, wird abgelehnt.
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: