LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.09.2008 - 10 R 4743/07
Bestandskraft von Vormerkungsbescheiden des Rentenversicherungsträgers, Berücksichtigung von Ausbildungszeiten während der
Strafhaft als Anrechnungszeiten
1. Der Versicherte kann über § 44 SGB X im Wege der Anfechtungs- und Verpflichtungsklage die Beseitigung eines Verwaltungsaktes verlangen, mit dem vom Rentenversicherungsträger
die Vormerkung einer Anrechnungszeit bestandskräftig abgelehnt wurde. Das gilt auch und gerade dann, wenn seinem anderweitig
geltend gemachten Anspruch auf höhere Rente diese Bestandskraft entgegensteht.
2. Eine während der Strafhaft durchlaufene Ausbildung ist keine Anrechnungszeit. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: NZS 2009, 677
Normenkette: SGB X § 44
,
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 15.08.2007 S 6 R 3543/06