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LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.08.2010 - 13 AS 3318/10
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt; Übernahme von Fahrtkosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts
Zwar können Fahrtkosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts grundsätzlich einen unabweisbaren, laufenden und nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf im Sinne der Rechtsprechung des BVerfG darstellen. Doch müssen sich diese in einem Bereich bewegen, der den Einsatz öffentlicher Mittel noch rechtfertigt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: FamRZ 2010, 1774
Normenkette:
SGB II § 21 Abs. 6
Vorinstanzen: SG Mannheim 08.06.2010 S 6 AS 1997/10 ER
Die Beschwerden des Antragstellers gegen die Beschlüsse des Sozialgerichts Mannheim vom 8. Juni 2010 werden zurückgewiesen.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren hinsichtlich des Verfahrens des einstweiligen Rechtschutzes wird abgelehnt.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: