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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.04.2010 - 7 AS 5458/09
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von Einkommen; Absetzung von tatsächlichen Unterhaltszahlungen bei Unterhaltstitel trotz Herbeiführung von Hilfebedürftigkeit
1. Weder dem Wortlaut des § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 SGB II noch den Gesetzesmaterialien lässt sich ein gesetzgeberischer Wille dahingehend entnehmen, dass nur gepfändete oder aussichtsreich pfändbare Unterhaltstitel zu berücksichtigen wären.
2. Der Absetzung von Unterhaltszahlungen vom Einkommen steht nicht entgegen, dass der Hilfebedürftige bereits seinen eigenen Lebensunterhalt nicht aus seinem Einkommen bestreiten konnte und auf Leistungen angewiesen war. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
BGB § 1603 Abs. 2
,
SGB II § 11 Abs. 1 S. 1
,
SGB II § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 7
,
SGB II § 2
,
SGB II § 3 Abs. 3 S. 1
,
SGB VIII § 59 Abs. 1 S. 1 Nr. 3
,
SGB VIII § 60
Vorinstanzen: SG Freiburg 16.10.2009 S 4 AS 3239/08
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 16. Oktober 2009 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.

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