LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.08.2008 - 11 KR 1559/08
Künstlersozialversicherung, Erwerbsmäßigkeit der künstlerischen Betätigung bei einem Maler
Es liegt keine Erwerbsmäßigkeit der künstlerischen Betätigung vor, wenn ein Maler beinahe sieben Jahre kein Bild verkauft
und statt dessen von Sozialleistungen lebt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: KSVG § 1 Abs. 1
,
SGB X § 48
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 27.02.2008 S 3 KR 3499/07