LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.09.2008 - 1 U 1926/07
Anerkennung einer Berufskrankheit für als Geigen- oder Bratschenspieler tätige Berufsmusiker
Die Personengruppe der als Geigen- oder Bratschenspieler tätigen Berufsmusiker ist durch ihre versicherte Tätigkeit nicht
in erheblich höherem Grad als die übrige Bevölkerung der Gefahr ausgesetzt, an Erkrankungen im Bereich der Lendenwirbels?ule
oder der Schultereckgelenke zu leiden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: NZS 2009, 169
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 27.02.2007 S 3 U 4846/05