Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.04.2012 - 2 SO 906/12 B
Anspruch auf Sozialhilfe; Ausstattung mit einem Computer im Rahmen der Eingliederungshilfe
Kein zusätzliches Laptop und keine Spracherkennungssoftware für behinderte Studentin, die im Rahmen der Eingliederungshilfe (Hochschulhilfe) bereits im Umfang von 18 Stunden täglich Studienassistenzdienste erhält.
Kein zusätzliches Laptop und keine Spracherkennungssoftware für behinderte Studentin, die im Rahmen der Eingliederungshilfe (Hochschulhilfe) bereits im Umfang von 18 Stunden täglich Studienassistenzdienste erhält. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB XII § 54 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
Vorinstanzen: SG Mannheim 01.02.2012 S 9 SO 3113/11
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ablehnenden Beschluss des Sozialgerichts Mannheim vom 1. Februar 2012 wird zurückgewiesen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: