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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.03.2016 - 5 KA 169/14
Nachweis der Zustellungsfiktion bei massenhaft erstellten Honorarbescheiden der Kassenärztlichen Vereinigung durch Computerausdruck über die Fristenkontrolle; Keine Abrechnung der Kardiologiepauschale II durch einen ermächtigten Krankenhausarzt; Kein Vertrauensschutz durch Abrechnung in der Vergangenheit trotz fehlender Abrechnungsgenehmigung
1. Bei massenhaft unter dem jeweils gleichen Datum erstellten und am jeweils gleichen Tag zur Post gegebenen Honorarbescheiden kann die Kassenärztliche Vereinigung die Aufgabe zur Post einheitlich für alle Abrechnungsverfahren mittels Computerausdruck über die Fristenkontrolle führen und damit die Zustellungsfiktion des § 37 Abs. 2 Satz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) X in Gang setzen. Ein Absendevermerk für jeden einzelnen Honorarbescheid ist nicht erforderlich.
2. Für die Abrechnung der GOP 13550 des EBM (Kardiologiepauschale II) durch einen zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ermächtigten Krankenhausarzt bedarf es einer Abrechnungsgenehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung. Der Krankenhausarzt kann sich nicht auf Vertrauensschutz aufgrund der Vergütung dieser GOP in zwei vorangegangenen Quartalen bei fehlender Abrechnungsgenehmigung berufen, weil er in der Ermächtigungsverfügung ausdrücklich auf die Notwendigkeit der Abrechnungsgenehmigung hingewiesen wurde.
1. Bei massenhaft unter dem jeweils gleichen Datum erstellten und am jeweils gleichen Tag zur Post gegebenen Honorarbescheiden kann die Kassenärztliche Vereinigung die Aufgabe zur Post einheitlich für alle Abrechnungsverfahren mittels Computerausdruck über die Fristenkontrolle führen und damit die Zustellungsfiktion des § 37 Abs. 2 S. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) X in Gang setzen. Ein Absendevermerk für jeden einzelnen Honorarbescheid ist nicht erforderlich.
2. Für die Abrechnung der GOP 13550 des EBM (Kardiologiepauschale II) durch einen zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ermächtigten Krankenhausarzt bedarf es einer Abrechnungsgenehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung. Der Krankenhausarzt kann sich nicht auf Vertrauensschutz aufgrund der Vergütung dieser GOP in zwei vorangegangenen Quartalen bei fehlender Abrechnungsgenehmigung berufen, weil er in der Ermächtigungsverfügung ausdrücklich auf die Notwendigkeit der Abrechnungsgenehmigung hingewiesen wurde. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
BGB § 242
,
EBM-Ä (2008) Nr. 13550
,
SGB X § 37 Abs. 2 S. 1
,
SGB V § 87 Abs. 1
,
SGB V § 87 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Stuttgart 26.11.2013 S 20 KA 5953/11
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 26.11.2013 geändert. Die Klage wird im vollem Umfang abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren endgültig auf 3.047,32 € und für das erstinstanzliche Verfahren endgültig auf 4.859,24 € festgesetzt

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