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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.03.2016 - 6 U 1518/14
Keine Anerkennung einer sog. Wie-Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung bei möglicher Anerkennung als Listen-Berufskrankheit
Der sachliche Anwendungsbereich für die Feststellung als Wie-Berufskrankheit ist grundsätzlich nicht mehr eröffnet, sobald die Anerkennung als Listen-Berufskrankheit möglich und nicht durch eine Stichtagsregelung ausgeschlossen ist.
Der sachliche Anwendungsbereich für die Feststellung als Wie-Berufskrankheit ist grundsätzlich nicht mehr eröffnet, sobald die Anerkennung als Listen-Berufskrankheit möglich und nicht durch eine Stichtagsregelung ausgeschlossen ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB VII § 9 Abs. 2 S. 1
Vorinstanzen: SG Ulm 19.11.2013 S 9 U 583/10
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 19. November 2013 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Klägers sind in beiden Instanzen nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: