LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2008 - 7 AY 2732/08 ER-B
Anspruch auf Gewährung von Analogleistungen im Asylbewerberleistungsrecht für Inhaber einer Duldung nach dem AufenthG
Eine nachhaltige Unterbrechung des 48-Monatszeitraums des §
2 Abs.
1 AsylbLG kann auch eine längere Strafhaft bewirken, so dass eine neue Vorbezugszeit erst mit Wiedereinsetzen des Leistungsbezugs zu
laufen beginnt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Mannheim 28.04.2008 S 10 AY 610/08 ER