LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.07.2008 - 7 SO 3120/08 PKH-B
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe
Die Beschwerde ist gegen eine die Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussicht ablehnende Entscheidung des Sozialgerichts in
Verfahren, in denen die Entscheidung zur Hauptsache nicht anfechtbar ist, nicht zulässig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: RVGreport 2008, 480
Vorinstanzen: SG Mannheim 23.06.2008 S 9 SO 2009/08 ER