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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.03.2017 - 8 SB 3879/16
Anspruch auf Feststellung der gesundheitlichen Merkmale für die Inanspruchnahme des Nachteilsausgleichs "G" im Schwerbehindertenrecht Unerheblichkeit der individuellen Schmerztoleranz
Dass die Gehstrecke im Sinne des Merkzeichens "G" nur mit Schmerzen bewältigt werden kann, ist kein maßgebliches gesetzliches Beurteilungskriterium. Besondere Auswirkung auf die Gehfähigkeit verlangt ein derart ausgeprägtes Schmerzbild, das nach medizinischer Erfahrung zwingend eine Limitierung der Wegstrecke beinhaltet. Die individuelle Schmerztoleranz ist dagegen kein geeigneter Beurteilungsmaßstab einer das Merkzeichen "G" rechtfertigenden Behinderung.
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts liegen die gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen "G" auch dann vor, wenn die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erst durch ein Zusammenwirken von Gesundheitsstörungen und großem Übergewicht erheblich beeinträchtigt wird.
Normenkette:
BVG § 30 Abs. 16
,
BVG § 35 Abs. 1 S. 6
, ,
SGB IX § 159 Abs. 7
,
SGB IX § 69 Abs. 1
,
SGB IX § 69 Abs. 4
,
SGB IX § 70 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Konstanz 19.09.2016 S 3 SB 719/15
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz vom 19.09.2016 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: