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LSG Bayern, Beschluss vom 09.03.2016 - 11 AS 86/16
Kostenübernahme für eine berufliche Weiterbildung als Leistung zur Eingliederung in Arbeit Prüfung der Erfolgsaussicht im PKH-Verfahren Schwierige bislang ungeklärte Rechts- und Tatfragen
1. Es reicht für die Prüfung der Erfolgsaussicht im PKH-Verfahren aus, dass der Erfolg eine gewisse Wahrscheinlichkeit für sich hat.
2. Diese gewisse Wahrscheinlichkeit ist in aller Regel dann anzunehmen, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Beteiligten aufgrund der Sachverhaltsschilderung und der vorgelegten Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht die Möglichkeit des Obsiegens des PKH-Beantragenden ebenso wahrscheinlich ist wie sein Unterliegen.
3. Schwierige, bislang ungeklärte Rechts- und Tatfragen sind nicht im PKH-Verfahren zu entscheiden, sondern müssen auch von Unbemittelten einer prozessualen Klärung zugeführt werden können.
4. PKH muss jedoch nicht schon dann gewährt werden, wenn die entscheidungserhebliche Rechtsfrage zwar noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ihre Beantwortung aber im Hinblick auf die einschlägige gesetzliche Regelung oder die durch die bereits vorliegende Rechtsprechung gewährten Auslegungshilfen nicht in dem genannten Sinne als "schwierig" erscheint.
Normenkette: ,
SGG § 73a Abs. 1 S. 1
,
ZPO § 114
Vorinstanzen: SG Würzburg 08.01.2016 S 15 AS 333/15
Tenor
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 08.01.2016 wird zurückgewiesen.

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