Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Bayern, Beschluss vom 11.08.2010 - 16 AS 387/10
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Mitwirkungspflichten des Hilfebedürftigen bei Auskünften über die finanziellen Verhältnisse seiner GmbH
Ein Gesellschafter einer GmbH ist zur Angabe der Einnahmen und Ausgaben der Gesellschaft nach § 60 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB I verpflichtet, wenn ohne diese Angaben seine persönlichen Einnahmen im Sinne von § 11 SGB II und damit sein gesamter Anspruch auf Arbeitslosengeld II nicht bestimmt werden können. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB I § 60 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
,
SGB I § 65 Abs. 1
,
SGB I § 66 Abs. 1 S. 1
,
SGB II § 38
,
SGB II § 7 Abs. 3
Vorinstanzen: SG München 30.04.2010 S 46 AS 870/10 ER
I. Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers zu 2 wird unter Abänderung des Beschlusses des Sozialgerichts München vom 30.04.2010 die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid der Beschwerdegegnerin vom 25.03.2010 insoweit angeordnet, als darin Leistungen für den Beschwerdeführer zu 2 entzogen wurden. Im Übrigen wird die Beschwerde des Beschwerdeführers zu 2 zurückgewiesen.
II. Die Beschwerde des Beschwerdeführers zu 1 wird zurückgewiesen.
III. Die Beschwerdegegnerin hat dem Beschwerdeführer zu 2 die notwendigen außergerichtlichen Kosten beider Rechtszüge zu erstatten. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeführers zu 1 sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: