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LSG Bayern, Urteil vom 21.04.2010 - 19 R 355/06
Anspruch auf Nachversicherung; Übertragung von Beiträgen an ein Versorgungswerk; Erforderlichkeit eines Antrags innerhalb der Jahresfrist
Die Vorschrift des § 124 Abs. 6a AVG knüpft an das Ausscheiden aus der versicherungsfreien Tätigkeit an. Ab hier berechnet sich die Jahresfrist, innerhalb derer der Betroffene Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung werden muss und innerhalb derer auch der Antrag auf entsprechende Nachversicherung zu stellen ist (hier bei einem Versicherten, der unmittelbar nach dem Ausscheiden aus der versicherungsfreien Tätigkeit als Berufssoldat auf Zeit sein Jurastudium aufgenommen und durchgeführt, anschließend seine Referendarszeit absolviert hat und später als Rechtsanwalt zugelassen wurde). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
AVG § 124
,
GG Art. 14 Abs. 1
,
GG Art. 3 Abs. 1
,
SGB VI § 185 Abs. 2a
,
Vorinstanzen: SG Würzburg 28.03.2006 S 2 R 4197/04
I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 28.03.2006 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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