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LSG Bayern, Urteil vom 16.04.2014 - 19 R 426/08
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Begriff der Arbeitslosigkeit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne Nachweis einer schweren und unüberwindbaren Gesundheitsstörung
1. Arbeitslosigkeit setzt voraus, dass der Betroffene den Vermittlungsbemühungen der Bundesagentur für Arbeit tatsächlich zur Verfügung gestanden hat, was nicht nachträglich durch eine rechtliche Fiktion ersetzt werden kann.
2. Für die Beurteilung, ob der Nachweis einer schweren und unüberwindbaren psychischen Gesundheitsstörung geführt werden konnte, ist als zusätzlicher Aspekt zu beachten, wenn insbesondere fachpsychiatrische und psychotherapeutische Behandlungen nicht konsequent, längerfristig und abgestimmt mit einer multimodalen Schmerztherapie durchgeführt worden sind. Im Rahmen der Würdigung der verschiedenen Hinweise auf das Vorhandensein einer bedeutsamen und nicht überwindbaren psychischen Störung lässt sich aus einer Nichtwahrnehmung zumutbarer Behandlungsoptionen ein Indiz für einen fehlenden Leidensdruck entnehmen.
Normenkette:
SGB VI § 43 Abs. 1
,
SGB VI § 43 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Nürnberg 18.04.2008 S 3 R 575/04
Tenor
I.
Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 18.04.2008 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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