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LSG Bayern, Beschluss vom 20.04.2009 - 14 KG 13/08
Anspruch auf Kindergeld; Versagung bei Wohnsitz in Paraguay; Rentenzug aus Deutschland; Verfassungsmäßigkeit
1. Die Versagung von Kindergeld bei fehlendem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in dem durch Art. 77 EWGV 1408/71 oder ein Sozialversicherungsabkommen erweiterten räumlichen Anwendungsbereich des BKGG ist nicht verfassungswidrig.
2. Eine mit den Katalogfällen des § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BKGG vergleichbare Verbindung zum deutschen Arbeits-, Dienst- und Sozialrechtssystem wird durch den Bezug einer Rente oder einer betrieblichen Altersversorgung aus Deutschland nicht begründet. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
BKGG (1996) § 1 Abs. 1
,
BKGG (1996) § 2 Abs. 5
,
EWGV 1408/71 Art. 77
,
GG Art. 3 Abs. 1
,
GG Art. 6 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Nürnberg 28.05.2008 S 9 KG 27/07
Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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