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LSG Bayern, Urteil vom 20.04.2010 - 15 SB 65/09
Feststellung einer Behinderung und des Grades der Behinderung im Schwerbehindertenrecht; Zulässigkeit der Addition mehrerer geringfügiger Behinderungen mit einer jeweiligen Einzel-GdB von 10
Bei Bestehen mehrerer geringfügiger Behinderungen mit Einzel-GdB 10 ergibt sich kein Anspruch auf Feststellung einer Behinderung und des Grads der Behinderung. Gemäß § 69 Abs. 1 S. 6 SGB IX ist eine Feststellung nur zu treffen, wenn ein Grad der Behinderung von wenigstens 20 vorliegt. Zu beachten ist dabei, dass eine Addition der Einzel-GdB-Werte generell ausgeschlossen ist und leichte Gesundheitsstörungen, die nur einen GdB von 10 bedingen, grundsätzlich für den Gesamt-GdB nicht veranschlagt werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB IX § 69 Abs. 1 S. 6
Vorinstanzen: SG München 05.03.2009 S 2 SB 697/08
I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 5. März 2009 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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