Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Bayern, Urteil vom 22.04.2009 - 18 U 301/06
Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; haftungsbegründende Kausalität beim Fehlen eines vergleichbaren Unfallgeschehens
Aus dem Fehlen eines vergleichbaren Unfallgeschehens kann nicht auf die Ursächlichkeit geschlossen werden. Denn allein aus der Abwesenheit konkurrierender Ursachen folgt nicht die Ursächlichkeit eines geltend gemachten Ereignisses für einen Körperschaden. Für eine solche Beweislastumkehr ist keine rechtliche Grundlage ersichtlich. Die bloße Möglichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs erfüllt die Beweisanforderungen an den im Rahmen der haftungsbegründenden Kausalität zu fordernden Wahrscheinlichkeitsgrad nicht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 2
Vorinstanzen: SG Bayreuth 04.07.2006 S 12 U 47/03
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 04.07.2006 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: