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LSG Bayern, Beschluss vom 20.08.2019 - 9 EG 7/19
Höhe eines Elterngeldanspruchs Verlagerung des Bemessungszeitraums Verdienstausfall durch eine krankheitsbedingte Betreuung
1. § 2b Abs. 1 Satz 2 BEEG ist eine abschließende Regelung dar und sieht keine Verschiebung des Bemessungszeitraums wegen der Betreuung eines kranken Kindes vor.
2. Der Gesetzgeber darf sich hinsichtlich der berücksichtigungsfähigen Einkünfte strikt an den relevanten einkommensteuerrechtlichen Einkunftsarten ausrichten.
3. Der Gesetzgeber ist weiter berechtigt, keinerlei Ausnahmen davon zuzulassen.
Normenkette:
BEEG § 2b Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Bayreuth 29.01.2019 S 9 EG 23/17
Tenor
I.
Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 29. Januar 2019 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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