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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.08.2019 - 18 AS 324/19
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Berücksichtigungsfähige Einnahmen Modifizierte Zuflusstheorie Tatsächlicher Zufluss
1. Einkommen i.S. des § 11 Abs. 1 SGB II ist grundsätzlich alles das, was jemand nach der Antragstellung wertmäßig dazu erhält und Vermögen das, was der Leistungsberechtigte vor der Antragstellung bereits hatte, modifizierte Zuflusstheorie.
2. Entscheidend ist der tatsächliche Zufluss, es sei denn rechtlich wird ein anderer Zufluss als maßgeblich bestimmt.
Normenkette:
SGB II § 11 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Berlin 14.12.2018 S 64 AS 14651/16
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 14. Dezember 2018 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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