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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.03.2017 - 31 AS 359/15
SGB-II-Leistungen Anspruch auf Entfernung von Kontoauszügen aus einer Verwaltungsakte Datenschutzgerechte Verfahrensweise Nicht justiziable Handlungsempfehlungen
1. Die Hinweise der Landesbeauftragten für den Datenschutz zur datenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen stellen nicht justiziable Handlungsempfehlungen im Sinne des § 23 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten im Land Brandenburg dar.
2. Die fehlende Verbindlichkeit ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der Hinweise selbst ('sollten die folgenden Hinweise für eine datenschutzgerechte Verfahrensweise bei der Anforderung von Kontoauszügen beachtet werden').
3. Mit der fehlenden Verbindlichkeit korrespondiert die nicht bestehende rechtliche Handhabe zur Durchsetzung der Handlungsempfehlungen.
Normenkette:
BbgDSG § 23 Abs. 2 S. 1
Vorinstanzen: SG Cottbus 26.11.2014 S 31 AS 270/14
Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Cottbus vom 26. November 2014 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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